Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen regeln die Nutzung der von Sandro Egloff betriebenen Anwendung „Firenta" durch die jeweilige Organisation (Mandant) und deren Nutzer. Abweichende Abreden gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart sind; individuelle Vereinbarungen in Offerte oder Vertrag gehen diesen Bedingungen vor.
2. Leistung
Firenta stellt Funktionen zur Verwaltung von Fahrzeugen, Material, Service, Fahrtenbuch und weiteren Modulen als Software-as-a-Service bereit. Der Funktionsumfang wird laufend weiterentwickelt; einzelne Zusatzmodule können je Mandant freigeschaltet sein.
3. Testphase
Vor Vertragsabschluss kann ein zeitlich begrenzter, kostenloser Testzugang gewährt werden. Nach Ablauf der Testphase wird der Zugang nicht automatisch gesperrt und es entstehen keine Kosten; ohne anschliessenden Vertrag besteht jedoch kein Anspruch auf Weiterbetrieb oder Aufbewahrung der Testdaten.
4. Laufzeit und Kündigung
Beginn, Dauer und Preis ergeben sich aus Offerte bzw. Vertrag. Sofern nichts anderes vereinbart ist, verlängert sich der Vertrag jeweils stillschweigend um zwölf Monate, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.
5. Entgelt und Zahlung
Das Nutzungsentgelt wird gemäss vereinbartem Rhythmus im Voraus in Rechnung gestellt. Rechnungen sind innert 30 Tagen zahlbar. Einmalige Leistungen (z. B. Startpakete, Etiketten) werden separat verrechnet.
6. Etiketten- und Materialbestellungen
Bestellungen von QR-Etiketten und Zubehör über die Anwendung sind Kaufgeschäfte; Preise und Versandkosten werden vor der Bestellung angezeigt. Gedruckte Etiketten sind vom Umtausch ausgeschlossen, soweit sie mangelfrei sind.
7. Pflichten der Nutzer
Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln; Geräte-Zugänge sind persönlich zugewiesen. Die Nutzer sind für die Richtigkeit der erfassten Daten verantwortlich und nutzen die Anwendung nur im Rahmen des vorgesehenen Zwecks. Der Mandant sorgt dafür, dass seine Nutzer diese Bedingungen einhalten.
8. Verfügbarkeit und Wartung
Es wird eine hohe Verfügbarkeit angestrebt; Wartungsfenster und Störungen sind möglich. Ein bestimmter Verfügbarkeitsgrad wird nur zugesichert, soweit ausdrücklich vereinbart. Firenta ist kein Alarmierungs- oder Einsatzleitsystem; die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr darf nicht von der Verfügbarkeit der Anwendung abhängen.
9. Daten, Export und Vertragsende
Die Daten bleiben Eigentum des Mandanten. Während der Laufzeit stehen Exportfunktionen zur Verfügung; bei Vertragsende erhält der Mandant auf Wunsch einen Export seiner Daten in einem gängigen Format. Danach werden die Daten des Mandanten gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Es gilt die Datenschutzerklärung.
10. Haftung
Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen; eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für indirekte Schäden und entgangenen Gewinn wird im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen.
11. Änderungen dieser Bedingungen
Änderungen werden dem Mandanten in geeigneter Form mitgeteilt (z. B. per E-Mail oder in der Anwendung) und gelten als genehmigt, wenn der Mandant nicht innert 30 Tagen schriftlich widerspricht.
12. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt Schweizer Recht; Gerichtsstand ist Adliswil, soweit gesetzlich zulässig. Stand: August 2026.